Augen auf beim Welpenkauf
(Quelle Deutscher Retriever-Club e.V.)
Sie sollten
beim Kauf eines Retrievers unbedingt darauf achten, dass der Hund
Papiere hat, die von einem dem Verband
für das Deutsche Hundewesen (VDH) angehörenden
Zuchtverein ausgestellt wurden. Warum halten wir das für so wichtig? Es
gibt zwei wesentliche Gründe dafür, dass wir VDH-Papiere (für in
Deutschland gezüchtete Hunde) oder VDH-anerkannte Papiere (für ausländische
Hunde) für unerlässlich halten:
1. Der
Hundehandel ist für die Hunde, ihre Besitzer und die gesamten Rassen
die schlimmste Geißel. Die »Produktion« von Welpen in Wurfanstalten,
die unablässige Ausnutzung der Mutterhündinnen bis zu deren totaler
Erschöpfung, das Nichtbeachten der hygienischen Mindestvoraussetzungen,
das Fehlen an Sozialisation der Welpen, die viel zu frühe Trennung der
Welpen von Mutter und Geschwistern führt zu unsagbarem Unglück bei den
betroffenen Hunden und in aller Regel auch bei den Käufern solcher
Welpen, die in vielen Fällen ihr Leben lang (das oft nur kurz währt)
krank und häufig unfähig zur Bindung an den Menschen sind.
Leider
besteht zwischen den Hundehändlern und den Züchtern, die sich nicht
den Vorschriften des VDH unterstellen (»Schwarzzüchter«), eine oft
enge Verbindung. So kaufen manche solcher Züchter Welpen vom Hundehändler
zu, um ihre vielleicht tatsächlich vorhandenen Würfe »aufzustocken«.
Dass dies in betrügerischer Absicht geschieht, ist klar: Der Welpenkäufer
kann im Nachhinein nicht mehr feststellen, wer die Vorfahren seines
Hundes, ja nicht einmal, wer seine Mutter ist. Stellt er das später
fest und bemüht sich, etwas über den Hintergrund seines Hundes in
Erfahrung zu bringen, so wird er oft merken, dass ihm sein »Züchter«
alle notwendigen Informationen verweigert. So wird in vielen Fällen der
Kontakt der Welpenkäufer untereinander peinlich vermieden, damit diese
nicht gemeinsam gegen den Züchter vorgehen können.
Dem
kommerziellen Hundehandel muss - vor allem zum Wohl unserer Hunde und
aus tierschützerischen Gründen - mit allen Kräften Einhalt geboten
werden!
2. Solche
Zuchten, in denen ohne erkennbare betrügerische Absicht, aber auch ohne
irgendwelche Einsichten in die Bedingungen und Notwendigkeiten der Zucht
einfach Hunde vermehrt werden (sonst würden sich die »Züchter« ja
nicht den am Tierschutzgesetz orientierten, strengen Zuchtbestimmungen
der VDH-Zuchtvereine entziehen), schaden ebenfalls dem Wohl unserer
Rassen. Das hängt mit dem Prinzip der Hundezucht zusammen. Zucht heißt
nicht blindes, unkontrolliertes Hundevermehren, egal ob aus emotionalen
oder wirtschaftlichen Gründen. Die Reinzucht einer Rasse besteht ja
gerade darin, dass über viele Generationen hinweg immer nur Hunde mit
robuster Gesundheit und mit den für die Rasse erwünschten
Eigenschaften ausgewählt und zur Zucht verwendet werden. Die
verwendeten Linien und ihre Eigenschaften, die Gesundheitswerte und die
Prüfungsergebnisse aller Ahnen und Nachkommen müssen selbstverständlich
lückenlos dokumentiert sein, damit eine positive Wirkung der Zucht auf
die Rasse überhaupt möglich ist. Kein Tier, das den Zuchtbestimmungen
nicht entspricht, darf zur Zucht zugelassen werden.
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Nur
VDH-Papiere bieten Gewähr dafür, dass die in ihnen dokumentierte
Abstammung für den Hund auch den Tatsachen entspricht, da die
zuchtbuchführende Stelle eine unabhängige Instanz ist. Viele
andere »Zuchtvereine« geben Blankoformulare aus, die vom Züchter
selbst nach seinen Wünschen ausgefüllt werden. Da findet man dann
Angaben über Elterntiere, die zum Zeitpunkt des Deckens nicht mehr
lebten, oder ein bekannter Rüde taucht plötzlich als Muttertier
auf. Wer sicher sein möchte, dass die in der Ahnentafel seines
Hundes aufgeführten Vorfahren auch tatsächlich die Vorfahren
seines Hundes sind, muss einen Hund von einem VDH-Züchter erwerben.
Da die Zuchtbücher der VDH-Retrieververeine geschlossen sind, ist
es nicht gestattet, andere Rassen, die unter Umständen bei
Retrievern unerwünschte Eigenschaften einbringen, einzukreuzen (z. B.
können bei Welpen aus einer Paarung von blondem Hovawart und Golden
Retriever unerwünschte Schärfe und Aggression auftreten; diese
Welpen sind aber vom Welpenkäufer u. U. nicht als Rassemischlinge
zu identifizieren).
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Die dem
VDH angeschlossenen Zuchtvereine kontrollieren ihre Züchter und
deren Zuchtstätten. Die Züchter müssen Sachkenntnis medizinischer
und allgemein kynologischer Art nachweisen; sie müssen auch
nachweisen, dass sie in der Lage sind, für eine optimale
Entwicklung und vor allem Prägung und Sozialisierung der Welpen zu
sorgen, solange diese noch bei der Mutterhündin sind. Die Zuchtstätten
müssen nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen genügen, sondern es
werden hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung gestellt. Jeder
Zwinger wird vor seiner Zulassung kontrolliert. Der Züchter ist
verpflichtet, seinen Welpenkäufern alle verfügbaren Informationen
über den Welpen weiterzugeben; er wird sich darüber hinaus weiter
selbst verpflichten, »seine« Welpenkäufer während des gesamten
Lebens der von ihm gezüchteten Hunde mit Rat und Tat zu unterstützen.
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Die dem
VDH angeschlossenen Zuchtvereine sind verpflichtet, ihren Züchtern
bestimmte Mindestauflagen zu machen bezüglich der für eine
Zuchtzulassung notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer
Zuchttiere. Im DRC bedeutet das, dass der Hund an Hüftgelenken und
Ellbogen geröntgt wird und dass diese Röntgenaufnahmen durch einen
hierfür vom Verein bestellten Gutachter beurteilt und klassifiziert
werden. Es kommt häufig vor, dass der Röntgen-Tierarzt selbst eine
vom
Gutachter abweichende Einschätzung abgibt, wodurch eine
Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht möglich ist. Nur begutachtete
Ergebnisse sind vergleichbar und damit auch aussagefähig.
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Zusätzlich
zu Hüftgelenken und Ellbogen müssen Zuchttiere jährlich auf
erbliche Augenkrankheiten untersucht werden.
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Speziell
für die Retrieverzucht gilt: die VDH-Vereine verlangen von ihren
Zuchttieren einen Wesenstest. Es soll gewährleistet sein, dass nur
sichere, unaggressive, freundliche, schussfeste Retriever mit dem
typischen Wesen in die Zucht gelangen. Die meisten derjenigen
Retriever, mit denen außerhalb des VDHs gezüchtet wird, waren
selbst - oder ihre Vorfahren - Hunde mit VDH-Papieren, die jedoch
die Zuchtzulassung aus Gesundheits- oder Wesensgründen nicht
erhalten konnten. Wenn mit solchen Hunden dennoch gezüchtet wird,
ist dies für die Rasse selbstverständlich von Schaden, da die
Gefahr des Verlusts rassetypischer Eigenschaften groß ist. Dies
zeigt sich leider immer häufiger in Berichten über aggressive,
sogar dem Menschen gegenüber bissige und unerziehbare Retriever -
sehr zum Schaden des Ansehens unserer Retrieverrassen.
Achtung:
DRC e. V. ist nicht gleich DRC e. V.!
Ein anderer Verein,
der nicht wie der Deutsche
Retriever Club
VDH-Mitglied ist, der "Deutsche Rassehundeclub"
firmiert unter derselben Abkürzung. Dies führt leider immer wieder zu
Fehlinformationen und Enttäuschungen bei den Welpenkäufern.
Achten
Sie daher unbedingt auf die Bestätigung der VDH/FCI-Mitgliedschaft!